• der Erfüllung Ihrer Pflichten im Sinne der gültigen Gesetze, Normen, Verordnungen und Richtlinien
• der Durchführungen von Unterweisungen und Schulungen
• dem Erkennen von möglichen Gefährdungen einerseits und von Faktoren zur Gesundheitsförderung andererseits
• der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme
• der Intergration des Arbeitsschutzes in das betriebliche Management (z.B. SCC)
• der Beschaffung und Erprobung von Arbeitsmitteln
• der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Betriebs- und Arbeitsanweisungen
• Betriebs- und Baustellenbegehungen
• Vorankündigung, SiGe-Plan, Unterlagen
• der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
• der Erstellung von Flucht- und Rettungswegen