


Für Betriebe die Fahrer beschäftigen (Beförderungsbetriebe) gelten spezielle gesetzliche Anforderungen im Bereich Betriebsmedizin und Arbeitssicherheit. Gemäß Fahrerlaubnisverordnung braucht jeder Kraftfahrzeugführer regelmäßige, auf das Verkehrsgewerbe zugeschnittene Untersuchungen und Betreuungen. Für die Fahrgastbeförderung gelten weitere, spezielle Untersuchungsverpflichtungen. Ohne einen Nachweis über die betriebsärztlichen Untersuchungen ist ein Einsatz der betreffenden Person nicht erlaubt.
In welchem Umfang sich Ihr Beschäftigter einer Untersuchung unterziehen muss, können Sie hier sehen.
Des Weiteren müssen Fahrer bestimmte Untersuchungen betriebsunabhängig organisieren und bezahlen.
Der Umfang der Untersuchung hängt von Alter und Erfahrung des Fahrers ab (siehe FeV).
Wir bieten Ihnen, als Spezialist in Sachen Verkehrsmedizin, sämtliche Untersuchungen auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (ASiG, FeV, BGV A2) aus einer Hand im „Grundbetreuungsmodell“ an.
Profitieren Sie von unseren individuellen Betreuungsverträgen und erhalten Sie garantiert „Premiumschutz“ rund um Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik – Verkehrsmedizin bestens organisiert.